Der Bundestag hat am 30.09.2022 das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/3744) in 2./3. Lesung beschlossen. Durch die im Laufe des Gesetzgebungsverfahren eingefügten Änderungen ist nun die Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz erforderlich.

Bundestag senkt befristet Umsatzsteuer auf Gas auf sieben Prozent und beschließt (lohn-)steuerfreie Inflationsausgleichsprämie


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