Aufgrund ausfallender Erdgaslieferungen aus Russland hat die EU-Kommission eine befristete Maßnahme Deutschlands genehmigt, durch die fünf Braunkohlekraftwerke an den Markt zurückkehren können.

Beihilfen: Deutschland darf Betreiber von Braunkohlekraftwerken mit 450 Millionen Euro für Bereitschaftsbetrieb entschädigen


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