Rechtsanwaltsgesellschaften, die Schriftsätze aus ihrem beA-Gesellschaftspostfach einreichen wollen, empfehlen BRAK und DAV, ihre Schriftsätze qualifiziert elektronisch zu signieren. Hintergrund ist eine bislang ungeklärte Rechtsfrage.
beA für Berufsausübungsgesellschaften: BRAK und DAV empfehlen qualifizierte elektronische Signatur