Mit der zweiten Verordnung zur Änderung der energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung will die Bundesregierung (20/3816) Änderungen bei der direkten Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an die steuerliche Förderung anpassen.

Anpassung der Sanierungsmaßnahmen-Förderung


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