Bürger sollen leichter elektronisch mit den Standesämtern kommunizieren können. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür hat der Bundesrat am 07.10.2022 gebilligt. Das Gesetz kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wie geplant in Kraft treten.

Elektronische Kommunikation mit den Standesämtern


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