Das AG Frankfurt am Main hat entschieden, dass auch ein nichtgewerblich tätiger Privatinvestor, der erstmals mit der Wohnraumvermietung zu tun hat, besondere Sorgfaltspflichten bei der Bemessung des Mietpreises zu treffen hat (Az. 940 OWi 862 Js 44556/21).

Mietpreisregelungen gelten auch für Privatvermietungen im Familienkreis


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