Das BMF teilt mit, dass in Anlage 1 des Schreibens IV A 3 – S-0229 / 21 / 10002 :009 vom 2. Juni 2022 nach den Ausführungen unter der Überschrift „Abgeordnete“ mit sofortiger Wirkung eine neue Regelung eingefügt wird (Az. IV A 3 – S-0229 / 22 / 10002 :001).

Anwendung der Mitteilungsverordnung (MV), Ergänzung von Anlage 1 des BMF-Schreibens vom 2. Juni 2022


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