Der BFH entschied u. a., dass bei der Bemessung des Progressionsvorbehalts ausländische Kapitaleinkünfte außer Betracht bleiben, die bei einem inländischen Sachverhalt der Abgeltungsteuer unterliegen würden (Az. I R 3/18).

BFH: Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy