Der BFH entschied u. a., dass bei der Bemessung des Progressionsvorbehalts ausländische Kapitaleinkünfte außer Betracht bleiben, die bei einem inländischen Sachverhalt der Abgeltungsteuer unterliegen würden (Az. I R 3/18).
BFH: Behandlung ausländischer Krankengeldzahlungen und Kapitaleinkünfte im Rahmen der fiktiven unbeschränkten Steuerpflicht und des Progressionsvorbehalts