Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird. So der EuGH (Rs. C-344/20).

EuGH zur Diskriminierung: Unternehmen können Kopftuch unter Umständen verbieten


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