Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene Auflösung des Großmarktes ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Das VG Düsseldorf hat damit der Klage einer Großmarkthändlerin entsprochen (Az. 3 K 7947/21).
Klage gegen Auflösung des Düsseldorfer Großmarktes erfolgreich