Die von der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossene Auflösung des Großmarktes ist mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Das VG Düsseldorf hat damit der Klage einer Großmarkthändlerin entsprochen (Az. 3 K 7947/21).

Klage gegen Auflösung des Düsseldorfer Großmarktes erfolgreich


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