Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, soll der sog. Spitzenausgleich bei der Strom- und der Energiesteuer um ein weiteres Jahr verlängert werden (BT-Drucks. 20/3872). Dies hat der Bundestag am 13.10.2022 in erster Lesung beraten.

Verlängerung von Spitzenausgleich bei Strom- und Energiesteuer


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