Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II können im gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren keine Erhöhung ihres Regelsatzes aufgrund der inflationsbedingten Preissteigerungen erlangen. Dies entschied das LSG Schleswig-Holstein (Az. L 6 AS 87/22 B ER).

Kein höherer SGB II-Regelbedarf im Jahr 2022 trotz hoher Inflationsrate


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