Das LG Koblenz hat zur Frage Stellung genommen, ob ein Reiseveranstalter Gutscheincodes einlösen muss, die ein Betrüger bei ihm erschlichen und dann an ahnungslose Personen weiterverkauft hat (Az. 4 O 101/22).

Reinfall mit Reisegutscheinen – Zur Haftung des Reiseveranstalters


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