Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) darf die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern. So der EuGH (Rs. C-677/20).
EuGH zur Beteiligung der Gewerkschaften bei Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE)