Die Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE) darf die Beteiligung der Gewerkschaften bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht verringern. So der EuGH (Rs. C-677/20).

EuGH zur Beteiligung der Gewerkschaften bei Umwandlung einer Gesellschaft nationalen Rechts in eine Europäische Gesellschaft (SE)


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