Das VG Berlin hat einem Kläger, dessen Bewerbung von der Berliner Feuerwehr nach einem positiven HIV-Test abgelehnt wurde, einen Entschädigungsanspruch wegen einer nicht gerechtfertigten Benachteiligung zugesprochen (Az. 5 K 322.18).

Positiver HIV-Status steht einer Einstellung bei der Feuerwehr nicht zwingend entgegen


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