Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig. Dies hat das VG Köln mit drei nunmehr bekanntgegebenen Urteilen zu dem seit vergangenem Jahr geltenden Glücksspielrecht entschieden und damit Klagen von Wettbürobetreibern und einer Veranstalterin von Sportwetten abgewiesen (Az. 24 K 1472/21, 24 K 1475/21, 24 K 4215/21).

VG Köln zum neuen Glücksspielrecht: Wettbüros sind in der Nähe von Schulen unzulässig


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