Der BFH entschied, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind (Az. XI B 9/22 (AdV)).

BFH: Betrieb von Geldspielautomaten weiterhin umsatzsteuerpflichtig


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