Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, welche Informationen über einen Erstattungsanspruch die Familienkasse haben muss, damit von einer „Kenntnis“ im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X gesprochen werden kann (Az. III R 9/21).

BFH: Erlöschen der Kindergeldansprüche infolge von Sozialleistungen und Erstattungsansprüchen des Jobcenters


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