Der BFH hat dem EuGH u. a. die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Art. 2 VO 1360/2013 dahingehend auszulegen ist, dass ein Zuckerhersteller seinen Antrag auf Erstattung zu Unrecht erhobener Abgaben bis zum 30.09.2014 hätte stellen müssen (Az. VII R 48/20).

BFH: EuGH-Vorlage zum unionsrechtlichen Anspruch auf Erstattung von Produktionsabgaben eines Zuckerherstellers


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