Der Bundestag hat am 20. Oktober 2022 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung des Güterrechtsregisters (20/2730) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/4087) mit breiter Mehrheit gebilligt.

Änderungen im Insolvenz­recht und Abschaffung des Güterrechtsregisters


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