In dem Rechtsstreit ging es im Wesentlichen um Mehrkosten der Abrissfirma für die erforderliche Abstützkonstruktion während der Rückbauarbeiten. Das LG Frankenthal hat die Klage auf Zahlung weiteren Werklohns gegen die Stadt Ludwigshafen abgewiesen (Az. 6 O 134/21).

Kein Anspruch auf Übernahme von Mehrkosten der Abrissfirma für erforderliche Abstützkonstruktion während Rückbauarbeiten


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