Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand veröffentlicht, das sich mit dem Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts auseinandersetzt (Az. III C 2 – S-7300 / 22 / 10001 :001).

Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG – Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Entwurf)


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