Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand veröffentlicht, das sich mit dem Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts auseinandersetzt (Az. III C 2 – S-7300 / 22 / 10001 :001).