Der BGH hat über die Zulässigkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrags über eine Autobatterie entschieden, die dem Vermieter eine Fernabschaltung der Batterie ermöglicht (Az. XII ZR 89/21).

BGH erklärt Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter für unwirksam


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