Ab 2023 wird die Verbrennung von Kohle und ab 2024 dann auch die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einbezogen. Zudem wird die Erhöhung des CO2-Preises für Sprit, Heizöl und Gas auf den 1. Januar 2024 verschoben. Der Bundesrat hat die Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz gebilligt.

Änderungen im Emissionshandelsgesetz: CO2-Bepreisung für alle fossilen Brennstoffe


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