Ab 2023 wird die Verbrennung von Kohle und ab 2024 dann auch die Müllverbrennung in die CO2-Bepreisung einbezogen. Zudem wird die Erhöhung des CO2-Preises für Sprit, Heizöl und Gas auf den 1. Januar 2024 verschoben. Der Bundesrat hat die Änderungen im Brennstoffemissionshandelsgesetz gebilligt.