Der VerfGH Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, der eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes zugrunde lag (Az. VGH B 57/21).

Herausgabe von Unterlagen zu Geschwindigkeitsmessgeräten nur bei Relevanz für die Verteidigung


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