Der Halter eines angeleinten Hundes muss sich die eigene sog. Tiergefahr nicht schadensmindernd anrechnen lassen, wenn sein Hund ohne vorheriges auffallendes Verhalten von einem sich losreißenden Rottweiler gebissen wird. So das OLG Frankfurt (Az. 11 U 34/21).

Hundebiss: Die eigene sog. Tiergefahr ist nicht schadensmindernd anzurechnen


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