Wie das BMF mitteilt, hat das Bundeskabinett am 02.11.2022 den 5. Steuerprogressionsbericht sowie den 14. Existenzminimumbericht verabschiedet. Auf dieser Grundlage soll nun das Inflationsausgleichsgesetz, das am 14.09.2022 auf den Weg gebracht wurde, im weiteren parlamentarischen Verfahren angepasst werden. Es soll zum 01.01.2023 wirken.

Belastungen durch die kalte Progression vermeiden


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