Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Umsätze aus der Durchführung von Ortskundeprüfungen für angehende Taxifahrer nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei sind (Az. V R 32/21 (V R 31/17)).

BFH: Ortskundeprüfung als steuerfreie Leistung


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