Das BMF hat am 03.11.2022 zur Neufassung des AEAO zu § 233a zur Umsetzung der Rechtsänderungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung Stellung genommen (Az. IV A 3 – S-0460-a / 19 / 10012 :002).

Neufassung des AEAO zu § 233a AO


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