Das BMF hat am 04.11.2022 vor dem Hintergrund der bis zum 31.01.2023 verlängerten Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung die Aufforderung zur Erklärungsabgabe geändert und öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung bezieht sich auf die Länder, die das „Bundesmodell“ anwenden.