Das ArbG Gießen hatte in zwei Verfahren zu entscheiden, ob Ungeimpfte als Pflegekräfte in einem Seniorenheim weiterbeschäftigt hätten werden müssen, obwohl sie keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt hatten (Az. 5 Ca 82/22 und 5 Ca 93/22).

Corona-Impfung: Klage auf Beschäftigung Ungeimpfter in Seniorenheim abgewiesen


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