Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen „Abschalteinrichtungen“ (sog. Thermofenster) ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können. So entschied der EuGH (Rs. C-873/19).

Umweltvereinigungen dürfen gegen „Abschalteinrichtungen“ klagen


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