Wie der BFH entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen eines Dienstverhältnisses, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, grundsätzlich nicht mehr möglich (Az. III R 40/21).
BFH: Kein Kindergeldanspruch während Vorbereitung zur Qualifikation als Fachärztin