Wie der BFH entschieden hat, ist eine Kindergeldgewährung wegen eines Dienstverhältnisses, das als Vorbereitungszeit zur Erlangung der Facharztqualifikation dient, grundsätzlich nicht mehr möglich (Az. III R 40/21).

BFH: Kein Kindergeldanspruch während Vorbereitung zur Qualifikation als Fachärztin


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