Der BFH entschied, dass als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium um steuerfreie Leistungen zu kürzen sind, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält (Az. VI R 34/20).
BFH: Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium