Der BGH entschied, dass Internethändler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist (Az. I ZR 241/19).

Bundesgerichtshof zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren


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