Mit dem „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) möchte die EU Finanzunternehmen und IT-Dienstleister widerstandsfähiger gegen IT-Risiken machen. Der DStV begrüßt, dass Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften nicht mehr unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.

Abschlussprüfer nicht mehr Teil des Anwendungsbereichs von DORA


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