Mit dem JStG 2020 wurden im Umsatzsteuergesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2019/2235 des Rates vom 16. Dezember 2019 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem und der Richtlinie 2008/118/EG über das allgemeine Verbrauchsteuersystem in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union die Vorschriften des § 4 Nummer 7 Satz 1 Buchstaben e und f UStG neu aufgenommen. Das BMF teilt die daraus folgenden Änderungen des UStAE mit (Az. III C 3 – S-7158-e / 22 / 10001 :001).

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstaben b bis d sowie e und f UStG – Änderung des Abschnitts 4.7.1 UStAE


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