Das BMF gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 01.01.2023 berechnet wird (Az. IV C 7 – S-3104 / 19 / 10001 :008).

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 01.01.2023


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