Die EU-Kommission führt eine Konsultation zur vorgeschlagenen Überarbeitung der De-minimis-Verordnung durch. Nach den derzeitigen Vorschriften können die Mitgliedstaaten über einen Zeitraum von drei Jahren Fördermittel in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Begünstigtem gewähren („De-minimis-Schwelle“), ohne diese vorher bei der Kommission zur Genehmigung anzumelden.

Staatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zu De-minimis-Verordnung


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