Der BFH hat zur Anerkennung von (vergeblichen) Sonderwerbungskosten, die im Zusammenhang mit dem Begehren auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stehen Stellung genommen (Az. IX R 18/20).

BFH: Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung


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