Wer als Anwältin oder Anwalt zugelassen ist, kann zugunsten der berufsständischen Versorgung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden. Anträge auf Befreiung sind ab dem 01.01.2023 nur noch digital möglich. Darauf weist die BRAK aktuell hin.

Gesetzliche Rentenversicherung: Befreiung ab 2023 nur noch digital


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