Das BMF teilt mit, das der UStAE durch die Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 16. November 2016 – V R 1/15, vom 23. Oktober 2019 – XI R 18/17 – und vom 23. Oktober 2019 – V R 46/176 – geändert wird (Az. III C 2 – S-7306 / 19 / 10002 :002).

Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Absatz 4 UStG


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