Das BMF hatte am 17.03.2022 ein Schreiben zur Anerkennung gesamtgesellschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine erlassen und am 07.06.2022 um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen ergänzt. Das BMF hat nun den zeitlichen Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auf das Jahr 2023 verlängert (Az. IV C 4 – S-2223 / 19 / 10003 :018).

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten


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