Die Klägerin kann von der beklagten Stadt aus übergegangenem Recht Zahlung wegen eines fehlerhaft nicht standsicher aufgestellten Weihnachtsbaums verlangen. So entschied das OLG Düsseldorf (Az. I-22 U 137/21).

Zum Schadensersatzanspruch bei Unfall wegen umgefallenem Weihnachtsbaum


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