Das FG Rheinland-Pfalz hat erstmals entschieden, dass die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, nicht der inländischen Besteuerung unterliegen (Az. 3 K 1372/20).

Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten im Inland steuerfrei


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