Das BMF teilt die Neufassung des Schreibens vom 27. September 2022 mit (Az. III C 2 – S-7246 / 19 / 10001 :003).

Besteuerung von Silbermünzen – Nichtbeanstandungsregelung zum BMF-Schreiben vom 27. September 2022, BStBl I S. 1429


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