Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob Absetzungen für Substanzverringerung auf ein Kiesvorkommen, das eine KG von dem allein an ihrem Betriebsvermögen beteiligten einzigen Kommanditisten erworben hat, nicht berücksichtigt werden können, da die Einkünfte aus dem Abbau des Bodenschatzes auch nach der Veräußerung weiterhin allein dem Veräußerer zuzurechnen sind (Az. IV R 25/19).