Der BFH hat entschieden, dass bei summarischer Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge bestehen (Az. VI B 15/22).
BFH: AdV-Verfahren – Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge