Der BFH hat entschieden, dass bei summarischer Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge bestehen (Az. VI B 15/22).

BFH: AdV-Verfahren – Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge


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