Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob bei einer großen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort der Status eines Grenzgängers i. S. des Art. 15a DBA-Schweiz 1971/2010 von vorneherein ausscheidet (Az. I R 32/19).

BFH: Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei 24-Stunden-Diensten und geringfügiger Beschäftigung


Ihr persönliches

Vorteils-Erstgespräch

Profitieren Sie von unserem Know-how und vereinbaren Sie gerne ein kostenloses Erstgespräch. In diesem Gespräch haben Sie die Möglichkeit, uns kennen zu lernen. Wir besprechen Ihre Anliegen und stellen Ihnen ganz unverbindlich unser Leistungsangebot vor.


Kontakt

Generated by Feedzy