Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG). Dies entschied der BFH (Az. I R 24/21).

BFH: Grenzgänger nach dem DBA-Schweiz 1971/2010 bei geringfügiger Beschäftigung


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